2015
09
Freitag Oktober

Der Hörsaal wird verlegt - gesamte Ottakringer Brauerei!

Ottakringer Brauerei Ottakringer Platz 1, 1160 Wien
Map
Einlass: 22:00 Uhr Beginn: 00:00 Uhr
  • Abendkassa 0.00
  • Vorverkauf 0.00
Der Hörsaal wird verlegt - gesamte Ottakringer Brauerei! am 9. October 2015 @ Ottakringer Brauerei.

MITTEILUNGSBLATT
2. STÜCK
Studienjahr WS15/16 – Ausgegeben am

14.09.2015
Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
INHALT
  1. Temporäre Errichtung einer Alma Mater am 9.10.2015 (Ottakringer Brauerei Gesetz 2015)
     
  2. Zulassungsvoraussetzung, Annahme zum Studium und Studiengebühr
     
  3. Curricula
     
  4. Massenprüfungen (Silent Disco)
     
  5. Kommissionelle Prüfung im Rektorat
     
  6. Lehrbefugnis
  1. Temporäre Errichtung einer Alma Mater am 9.10.2015 (Ottakringer Brauerei Gesetz 2015)

    Der Senat hat in der Senatssitzung vom 14. September 2015 die 14. temporäre Nutzung der Ottakringer Brauerei in der Nacht von Freitag, 9.10.2015 auf Samstag, 10.10.2015, als Alma Mater zur Durchführung von LEERveranstaltungen beschlossen.

    Der Senatsvorsitzende
    Krügerl

    §1  Dauer
    Sämtliche Räumlichkeiten der Ottakringer Brauerei, Ottakringer Platz 1, 1160 Wien, sind zwischen 9. Oktober 2015 22:00 Uhr und 10. Oktober 2015 06:00 Uhr für den außerordentlichen LEERbetrieb geöffnet. Die maximale Studiendauer beträgt folglich 8 Stunden.

    §2 Fassungsvermögen
    Geöffnet sind der Festsaal, Hörsaal 1, Hörsaal 2 und das Rektorat. Erstmals angemietet wurde ein zusätzlicher, großer Prüfungsraum zur Durchführung von Massenprüfungen (Silent Disco). Aufgrund dem erneut schlechten Abschneiden heimischer Universitäten beim aktuellen „Shanghai Academic Ranking of the World“ wird das Gesamtfassungsvermögen obgleich der sogar deutlich erhöhten Netto-Nutzfläche gesenkt. Erreicht wird dadurch eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Vortragenden und Studierenden, wodurch eine optimale Aufnahmefähigkeit des angebotenen LEERstoffes der Studierenden angestrebt wird.  

     

  2. Zulassungsvoraussetzung, Annahme zum Studium und Studiengebühr

    §1 Zulassungsvoraussetzung zum außerordentlichen Studium
    Voraussetzung zur Teilnahme an LEERveranstaltungen in der Ottakringer Brauerei ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

    § 2 Annahme zum Studium
    Schriftliche Anträge werden nicht geprüft. Es gilt ausnahmslos das First Come First Serve Prinzip. Voraussetzung zur Annahme zum Studium ist eine gültige Inskriptionsbestätigung. Ein großes Kontingent Inskriptionsbestätigungen ist im Zeitraum 16.9.2015 bis 9.10.2015 in jeder Bank Austria erhältlich (Ermäßigung für Bank Austria StudentenKonto-Inhaberinnen und -Inhaber). Neben diesem Kontingent werden Inskriptionsbestätigungen auch am 9.10.2015 ab 22:00 Uhr direkt vor Ort in der Ottakringer Brauerei erhältlich sein – so lange der Vorrat reicht und wie eingangs erwähnt nach dem „first come, first Serve“ Prinzip ausgegeben.

    § 3 Studiengebühr
    Die Studiengebühr wird vorgeschrieben. Sie beträgt 10€ in jeder Bank Austria (Ermäßigung für Bank Austria StudentenKonto-Inhaberinnen und –Inhaber), 12€ vor Ort (Abendkassa). Das Begleichen der Studiengebühr führt zum automatischen Erwerb einer gültigen Inskriptionsbestätigung.

     

  3. CURRICULA

    Mit Sitzung vom 9. September 2015 wurden beschlossen, rund 25-30 LEERveranstaltungen und Massenprüfungen anzubieten. Folgende LEERveranstaltungen wurden für den LEERbetrieb am 9.10.2015 bereits fixiert.

    § 1 – Curricula von 9.10. – 10.10.2015, Erstfassung
    15021 – Alternative Antriebe
    15016 – Academic English: How much is the fish
    15019 – Anatomie I: Kopf-/Halsbereich
    15014 – Einführung in den auditiven Geschmackssinn
    15017 – Übung: Techniken der positiven Transformation
    15020 – Sportfreunde im Kraftklub
    15015 – Recycling für Anfänger – Trash erfolgreich wiederverwerten
    15018 – Neue Musik

    Das LEERveranstaltungsangebot des 9.10.15 wird in der nächsten Senatssitzung im September 2015 ergänzt und vervollständigt. Bitte entnehmen Sie diese Informationen dann direkt aus dem LEERveranstaltungsverzeichnis unter www.hoersaal.at.   

    Der Senatsvorsitzendenstellvertreter,
    Spritzer

     

  4. Massenprüfung (Silent Disco)

    Bei der Senatssitzung am 19. August wurde darüber hinaus die erstmalige Einführung von Massenprüfungen beschlossen. Hierfür wird ein zusätzlicher Prüfungsraum mit einer Kapazität für 350 Prüflinge angemietet. 

    § 1 Verhalten im Prüfungsraum
    Im Prüfungsraum ist Stille obligat. Die Kommunikation zwischen Prüfungskandidaten und Prüfungsleiter erfolgt ausschließlich via Funkkopfhörer.  

    § 2 Ablegen einer Prüfung
    Die Kapazität des Prüfungsraumes ist beschränkt. Der Zutritt ist nur mit Funkkopfhörer gestattet. Dieser wird nach dem First Come First Serve Prinzip ausgegeben. Wer seine Prüfung erfolgreich zu Ende gebracht hat, hat beim Verlassen des Saales den Kopfhörer bei einem der Tutoren abzugeben. Der Funkkopfhörer wird dann an den ersten wartenden Prüfling weitergegeben, der Zutritt zum Prüfungsraum erhält.  

    § 3 Angebotene Prüfungen
    Mit Sitzung vom 9. September 2015 wurden erste Massenprüfungen bereits fixiert.

    15026 – Klausur: Geographie – Bodensee
    15022 – Klausur: Modulation in der Linguistik
    15030 – Klausur: Schwermetall
    15028 – Klausur: Schlagwerke I
    15029 – Klausur: Schlagwerke II

    Weitere Massenprüfungstermine für den 9.10.15 werden rechtzeitig über das LV-Verzeichnis bekannt gegeben.

     

  5. Kommissionelle Prüfung im Rektorat

    § 1 – Prüfungstermine
    Die kommissionelle Prüfung kann in der Zeit von 23:00 Uhr bis 03:00 Uhr freiwillig im Rektorat abgelegt werden.

    § 2 – Ablauf & Themen
    6 Multiple Choice Fragen zu den Themenbereichen „Studentenleben“ und „Allgemeinbildung“ müssen auf einem Tablet richtig beantwortet werden. Die Kommission besteht nicht nur aus den Professoren, sondern auch aus den ZuseherInnen, denn deine Prüfung wird auf einem riesigen Screen live übertragen. Die Teilnahme ist gratis. 
     
    § 3 – Positives Ergebnis
    Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle 6 Fragen richtig beantwortet wurden. Studierende mit einem positiven Ergebnis erhalten einen Getränkebons für 1x 0,5l Ottakringer Helles oder 1x 2cl Bacardi-Shot inkl. Goodie.

     

  6. Lehrbefugnis

    § 1 Vortragende
    Das Abhalten von LEERveranstaltung ist ausschließich den folgenden, derzeit akkreditierten Vortragenden gestattet: Angelfart, Arno Klingklang, Basti Klingklang, c.h.imera, Fly, Fränk Moody, Joe H, Rockchick77, Roland Peer, Sevak Es, SimOne, Sören Appel, Spongetob, TommyFair.

    § 2 Gastvortragende
    ‚Gastvortragende‘ sind temporäre LV-Leiter, also solche, die eine einmalige Präsentationen halten oder deren Tätigkeit zeitlich begrenzt ist.

    Geladene Gastvortragende am 9.10.2015:
    Gnackkwatschn“, bestehend aus: Robert Steinberger, Daniel Leskowschek, Gregor Krenker, Christoph Veit, Erwin Wonisch, Bernhard Liebminger

    Die Position eines weiteren Gastvortragenden wird derzeit öffentlich ausgeschrieben. Bitte entnehmen Sie Informationen diesbezüglich aus Mitteilungsblatt 1 WS15/16.